Bagatellsachen sind im juristischen Kontext Fälle, die sich durch eine geringe Streitwert- oder Geringfügigkeitsgrenze auszeichnen. Sie werden in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren vor Gericht verhandelt. Ziel ist es, den Rechtsstreit schnell und kostengünstig zu klären, da der Aufwand und die Bedeutung des Falles vergleichsweise gering sind. Typische Beispiele für Bagatellsachen sind kleinere Schadensersatzforderungen, Mietstreitigkeiten oder geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die genaue Definition und Zuständigkeit für Bagatellsachen kann in den nationalen Rechtssystemen variieren. Durch die gesonderte Behandlung solcher Fälle soll die Justiz entlastet und eine zügige Erledigung gewährleistet werden.