Die Bannmeile ist ein Begriff aus dem Strafrecht und bezeichnet einen räumlichen Schutzbereich um bestimmte staatliche Einrichtungen oder Veranstaltungen. Innerhalb der Bannmeile gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, und das Betreten kann eingeschränkt oder verboten sein. Die Bannmeile soll die Unversehrtheit von Amtsträgern, Prominenten oder auch schutzwürdigen Personen gewährleisten und sie vor Übergriffen oder Störungen schützen. Verstöße gegen die Bannmeile können als Straftat geahndet werden. Die Größe und der Schutzzweck der Bannmeile werden durch gesetzliche Regelungen festgelegt und können je nach Land und Anlass variieren. Typische Einrichtungen mit Bannmeilen sind zum Beispiel Regierungsgebäude, Gerichte oder Gedenkstätten.