Die Bauleitplanung ist ein Instrument der räumlichen Planung und dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden und Städten. Sie umfasst die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, die verbindliche Vorgaben für die Nutzung und Bebauung von Grundstücken enthalten. Die Bauleitplanung wird in Deutschland auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt und berücksichtigt verschiedene Belange wie Wohnbedarf, Infrastruktur, Umweltschutz und Verkehrserschließung. Die Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit zur Beteiligung und können ihre Interessen und Bedenken äußern. Die Bauleitplanung ist ein bedeutsames Instrument, um eine nachhaltige, funktionsfähige und lebenswerte Stadtentwicklung zu gewährleisten.