Der Begriff „bauliche Anlage“ bezeichnet im Baurecht ein ortsfestes, mit dem Erdboden verbundenes Bauwerk oder eine vergleichbare Einrichtung. Dazu zählen beispielsweise Gebäude, Straßen, Brücken, Masten, Schornsteine und andere Bauwerke, die einen gewissen Umfang oder eine gewisse Bedeutung haben. Die Definition der baulichen Anlage kann in den jeweiligen Landesbauordnungen oder dem Baugesetzbuch (BauGB) konkretisiert sein. Die Genehmigung und Errichtung von baulichen Anlagen unterliegt bestimmten baurechtlichen Bestimmungen, die die Sicherheit, die Nutzung und das äußere Erscheinungsbild regeln. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern oder gar zur Anordnung eines Abrisses führen.