Ein Bauwerk ist im Baurecht eine bauliche Anlage, die einen bestimmten Grad an Eigenständigkeit und Beständigkeit aufweist. Es handelt sich dabei um eine feste, ortsfeste Konstruktion, die ihren Zweck aus sich selbst heraus erfüllen kann. Beispiele für Bauwerke sind Gebäude wie Wohnhäuser, Schulen, Fabrikhallen, aber auch Brücken, Tunnel oder Staudämme. Im Baurecht ist die Unterscheidung zwischen Bauwerk und baulicher Anlage von Bedeutung, da für bestimmte Vorhaben, die als Bauwerk eingestuft werden, andere rechtliche Vorgaben und Baugenehmigungen gelten können. Das Bauwerk steht nach der Fertigstellung dauerhaft an seinem Standort und unterliegt den Bestimmungen zum Bauwerksschutz und -erhalt.