Beamte sind Angehörige des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen. Sie üben hoheitliche Aufgaben aus und sind in der Regel durch ein Amt oder eine Stellung in der Verwaltung oder in bestimmten Institutionen (z.B. Polizei, Justiz) berufen. Die Rechtsgrundlagen für das Beamtenverhältnis sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen oder dem Bundesbeamtengesetz festgelegt. Beamte genießen einen besonderen Status und unterliegen speziellen Pflichten und Rechten. Dazu zählen unter anderem das Streikverbot, besondere Fürsorgepflichten des Dienstherrn sowie die Versorgungsansprüche im Ruhestand. Die Beamtenlaufbahn ist häufig durch Beförderungsmöglichkeiten und besondere berufliche Perspektiven gekennzeichnet.