Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind ein wichtiger Bestandteil der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), auch bekannt als Hartz IV. Sie umfassen die Kosten für die Miete einer angemessenen Wohnung sowie die Heizkosten. Die Höhe der Bedarfe richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und ist in den Regelungen des SGB II festgelegt. Empfänger von Hartz IV-Leistungen haben einen Anspruch auf Übernahme der angemessenen Wohnkosten durch das Jobcenter. Übersteigen die tatsächlichen Kosten die anerkannten Bedarfe, müssen die Betroffenen die Differenz in der Regel selbst tragen.