Der Behandlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Patienten und einem Arzt oder einem anderen Angehörigen eines Heilberufs. Durch den Behandlungsvertrag verpflichtet sich der Behandelnde dazu, medizinische Leistungen zu erbringen, während der Patient sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Der Behandlungsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden, wobei in einigen Ländern für bestimmte medizinische Leistungen eine schriftliche Aufklärungspflicht besteht. Der Behandlungsvertrag basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit und des Vertrauens zwischen Arzt und Patient und bildet die rechtliche Grundlage für die medizinische Versorgung.