Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für den Schweregrad einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung einer Person. Er wird in Prozenten angegeben und dient dazu, die Auswirkungen der Behinderung auf die Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu bewerten. Der GdB wird von den zuständigen Behörden oder Versorgungsämtern festgestellt und ist relevant für die Gewährung von Sozialleistungen, Nachteilsausgleichen, Steuervergünstigungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen. Je nach Land können die Regelungen zur Feststellung des GdB unterschiedlich sein und sich auf verschiedene Aspekte der Behinderung beziehen.