Als Behörde werden staatliche oder staatlich beauftragte Einrichtungen bezeichnet, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Behörden haben die Befugnis, Verwaltungsakte zu erlassen und somit die Rechtsordnung umzusetzen und durchzusetzen. Sie können auf allen staatlichen Ebenen, wie Bund, Ländern oder Kommunen, tätig sein. Behörden sind an bestimmte Gesetze und Verwaltungsvorschriften gebunden und unterliegen der Kontrolle durch die Justiz. Ihre Aufgaben reichen von der Ausstellung von Ausweisen über die Gewährung von Sozialleistungen bis hin zur Verfolgung von Straftaten und der Sicherung der öffentlichen Ordnung.