Der Begriff „Beihilfe“ kann unterschiedliche Bedeutungen haben, je nach Kontext des Rechts. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Beihilfe die Unterstützung oder Hilfeleistung einer Person bei der Durchführung einer bestimmten Handlung oder eines Vorhabens. Im Strafrecht bezieht sich Beihilfe auf die Mitwirkung oder Unterstützung einer Person bei der Ausführung einer Straftat durch einen anderen Täter. Eine Person, die Beihilfe leistet, kann strafrechtlich belangt werden, auch wenn sie nicht unmittelbar die Tat ausgeführt hat. Der Begriff „Beihilfe“ kann auch im Verwaltungsrecht verwendet werden, um finanzielle Unterstützung oder staatliche Zuschüsse zu beschreiben.