Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Wert, der in der Sozialversicherung festgelegt wird und die maximale Einkommenshöhe begrenzt, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze ist beitragsfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht. Die Beitragsbemessungsgrenze kann sich je nach Versicherungszweig unterscheiden, zum Beispiel in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung. Sie wird in der Regel jährlich angepasst und dient dazu, eine gerechte Verteilung der Beitragslasten sicherzustellen und höhere Einkommen nicht übermäßig zu belasten.