Die Beitragsbemessungsgrundlage ist die Grundlage, auf der die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung berechnet wird. Sie kann je nach Versicherungszweig unterschiedlich sein und umfasst die Einnahmen oder das Einkommen, die zur Beitragspflicht herangezogen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Beitragsbemessungsgrundlage beispielsweise das Arbeitsentgelt, während in der gesetzlichen Rentenversicherung das rentenversicherungspflichtige Bruttoeinkommen maßgeblich ist. Die Beitragsbemessungsgrundlage dient dazu, eine faire und angemessene Berechnung der Beiträge zu gewährleisten und trägt zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme bei.