Das Beitragsrecht bezeichnet die rechtlichen Regelungen, die die Erhebung und Höhe von Beiträgen zur Sozialversicherung regeln. Es umfasst die Bestimmungen zur Beitragspflicht, Beitragsberechnung, Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragszahlungen. Das Beitragsrecht unterliegt in der Regel den Bestimmungen des jeweiligen Sozialversicherungsgesetzes und wird von den zuständigen Behörden überwacht. Es stellt sicher, dass die Sozialversicherungssysteme ausreichend finanziert werden, um ihren Aufgaben gerecht zu werden und die Versicherten angemessen abzusichern.