Der Beitragssatz ist der Prozentsatz, der auf die Beitragsbemessungsgrundlage angewendet wird, um die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung zu berechnen. Je nach Versicherungszweig und Land können unterschiedliche Beitragssätze gelten. In der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung werden die Beitragssätze von den Versicherungsnehmern und den Arbeitgebern gemeinsam getragen. Der Beitragssatz kann sich im Laufe der Zeit ändern, um die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Er ist ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Beiträge und hat Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsleistungen.