Beitragszeiten sind Zeiträume, für die Beiträge zur Sozialversicherung geleistet wurden und die für den Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen relevant sind. Dazu zählen zum Beispiel Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die für den Erwerb von Rentenansprüchen notwendig sind. Auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit oder der Elternzeit können als Beitragszeiten berücksichtigt werden und sich positiv auf den Versicherungsschutz und die Leistungsberechtigung auswirken. Beitragszeiten sind ein wichtiger Faktor für die Berechnung und den Erhalt von Sozialleistungen und Rentenansprüchen.