Das Benehmen ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die notwendige Abstimmung oder Einigung zwischen verschiedenen Behörden oder Organen bezieht, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Das Benehmen ist eine Form der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen und dient dazu, unterschiedliche Interessen oder Kompetenzen in einem koordinierten Verfahren zu berücksichtigen. In einigen Rechtsgebieten ist das Benehmen gesetzlich vorgeschrieben, bevor bestimmte Entscheidungen getroffen werden können, etwa im Baurecht oder im Verwaltungsrecht. Das Benehmen kann schriftlich oder mündlich erfolgen und hat das Ziel, eine sachgerechte und rechtskonforme Entscheidung sicherzustellen.