Die Beratungshilfe ist eine staatliche Unterstützung für Personen mit geringem Einkommen, die sich keinen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin leisten können. Sie ermöglicht den Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung in bestimmten Rechtsangelegenheiten, wie zum Beispiel im Familienrecht, Mietrecht oder Sozialrecht. Die Beratungshilfe wird in vielen Ländern auf Antrag gewährt und deckt die Kosten für die anwaltliche Beratung ab. Sie ist eine wichtige Maßnahme, um die Chancengleichheit vor Gericht sicherzustellen und jedem Bürger Zugang zum Rechtssystem zu ermöglichen, unabhängig von seiner finanziellen Situation.