Der Bereitschaftsdienst ist eine besondere Form der Arbeitsbereitschaft, bei der Beschäftigte außerhalb der regulären Arbeitszeit zur Verfügung stehen, um im Bedarfsfall ihre Arbeit aufzunehmen. Der Bereitschaftsdienst kann insbesondere in Berufen mit Rufbereitschaft oder in bestimmten medizinischen oder technischen Bereichen Anwendung finden. Während der Bereitschaftszeit müssen die Beschäftigten nicht unmittelbar aktiv sein, sondern lediglich erreichbar und einsatzbereit sein, falls ein Notfall oder eine dringende Situation eintritt. Die genauen Regelungen zum Bereitschaftsdienst variieren je nach Arbeitsvertrag und Branche.