Das Berliner Testament ist eine spezielle Form des gemeinschaftlichen Testaments, die von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden kann. In einem Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder oder andere Erben erst nach dem Tod des länger lebenden Partners erben sollen. Das Berliner Testament ermöglicht es den Ehepartnern, sich gegenseitig abzusichern und das gemeinsame Vermögen weitestgehend ungeschmälert zu erhalten. Allerdings hat das Berliner Testament auch Nachteile, etwa wenn sich die Lebensverhältnisse oder die Familienkonstellation ändern. Daher sollte bei der Errichtung eines Testaments sorgfältig beraten und geprüft werden, welche Testamentform am besten den individuellen Bedürfnissen entspricht.