Die Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil oder eine Entscheidung Rechtsmittel einlegen kann. Die Berufung wird vor dem Berufungsgericht verhandelt und ermöglicht eine umfassende Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage. Ziel der Berufung ist es, eine abweichende Entscheidung zu erreichen und das Urteil der ersten Instanz aufzuheben oder abzuändern. Die Berufung steht in der Regel jedem Verfahrensbeteiligten offen, der durch das erstinstanzliche Urteil in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Allerdings ist die Berufung an bestimmte Fristen und Voraussetzungen gebunden und kann nicht in allen Verfahrensarten eingelegt werden.