Der Bescheid ist eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die schriftlich und in Form eines Verwaltungsakts oder Urteils ergeht. Der Bescheid enthält die Begründung der Entscheidung und die Rechtsmittelbelehrung, also die Hinweise, wie und innerhalb welcher Frist gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt werden können. Der Bescheid hat in der Regel unmittelbare Wirkung und ist für die Betroffenen verbindlich. Er kann verschiedene Inhalte und Formen haben, je nachdem, in welchem Rechtsgebiet er erlassen wurde und welche Rechtsfolgen er nach sich zieht. Gegen einen rechtswidrigen Bescheid kann Widerspruch oder Klage eingelegt werden, um eine Überprüfung der Entscheidung zu erreichen.