Die Beschlagnahme ist eine Maßnahme, bei der bestimmte Gegenstände oder Sachen durch staatliche Behörden vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Die Beschlagnahme erfolgt in der Regel zur Sicherung von Beweismitteln oder zur Durchsetzung von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen. Sie kann beispielsweise im Rahmen von Strafverfahren, bei Verdacht auf Straftaten oder zur Abwendung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfolgen. Die Beschlagnahme ist an bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen gebunden und muss verhältnismäßig sein. Nach Abschluss des Verfahrens oder Erfüllung der Anordnungen werden die beschlagnahmten Gegenstände in der Regel zurückgegeben.