Ein Beschluss ist eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, die schriftlich erlassen wird und bestimmte Rechtsfolgen nach sich zieht. Im Unterschied zum Urteil wird der Beschluss in der Regel in Verfahren erlassen, die keine umfassende Sachverhaltsaufklärung oder Beweisaufnahme erfordern. Ein Beschluss kann etwa im Rahmen von einstweiligen Verfügungen, Anträgen oder Prozessentscheidungen ergehen. Er ist für die betroffenen Parteien verbindlich und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Rechtsmitteln angefochten werden. Beschlüsse können sowohl von Gerichten als auch von Behörden erlassen werden und sind ein wichtiger Bestandteil des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens.