Das Beschlussverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das in bestimmten Rechtsgebieten anstelle eines streitigen Verfahrens durchgeführt wird. Es ermöglicht eine schnellere und vereinfachte Entscheidung, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. Das Beschlussverfahren kommt vor allem in Angelegenheiten des einstweiligen Rechtsschutzes, im Familienrecht oder im Verwaltungsrecht zur Anwendung. Die Entscheidung im Beschlussverfahren wird in Form eines schriftlichen Beschlusses erlassen und kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Rechtsmitteln angefochten werden. Das Beschlussverfahren dient der effizienten Bearbeitung von Verfahren, in denen keine umfangreiche Beweisaufnahme oder mündliche Verhandlung erforderlich ist.