Die Besetzung des Gerichts im Strafrecht bezieht sich auf die Zusammensetzung des Gerichts, das in einem Strafverfahren über die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entscheidet. In der Regel besteht das Gericht im Strafrecht aus einem oder mehreren Berufsrichtern und einem Schöffen. Der Vorsitzende des Gerichts ist in der Regel ein Berufsrichter, der die Verhandlung leitet und für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens verantwortlich ist. Die Schöffen sind Laienrichter, die die Sicht der Bürger in das Strafverfahren einbringen und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über die Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entscheiden.