Der Besitz ist ein zentrales Recht an einer Sache und bezeichnet die tatsächliche Gewalt über eine Sache sowie die rechtliche Möglichkeit, diese Gewalt auszuüben. Der Besitz ist eine wichtige Voraussetzung für bestimmte Rechtsfolgen und Ansprüche, wie etwa das Eigentum oder die Möglichkeit, die Sache zu nutzen und darüber zu verfügen. Der Besitzer einer Sache hat ein Besitzrecht und kann dieses gegenüber anderen geltend machen. Der Besitz kann sowohl an beweglichen als auch an unbeweglichen Sachen bestehen und kann durch Besitzkonstitut, Besitzkonstitutivvertrag oder Besitzkonstitutivtitel erlangt oder verloren werden.