Die Bestandskraft bezeichnet den Zustand einer Entscheidung oder eines Urteils, wenn diese nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden können und somit rechtskräftig und endgültig sind. Eine Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn die Fristen für Rechtsmittel verstrichen sind und keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Bestandskraft ist eine wichtige Voraussetzung für die Rechtssicherheit und ermöglicht es, dass eine Entscheidung rechtsverbindlich umgesetzt werden kann. Allerdings können in bestimmten Fällen auch rechtskräftige Entscheidungen wieder aufgehoben oder abgeändert werden, etwa wenn neue Tatsachen oder Beweise auftauchen, die zu einer anderen Entscheidung führen würden.