Die Bestechlichkeit ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der das Annehmen von Vorteilen durch Amtsträger oder öffentliche Bedienstete in Ausübung ihrer Tätigkeit betrifft. Die Bestechlichkeit stellt eine Korruptionsstraftat dar und ist in vielen Ländern gesetzlich verboten. Sie dient dem Schutz der Integrität und Unabhängigkeit des öffentlichen Diensts und soll verhindern, dass Amtsträger ihre Amtsgewalt zu eigenen Gunsten oder zum Schaden der Allgemeinheit missbrauchen. Die Bestechlichkeit kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden und hat auch disziplinarrechtliche Konsequenzen für den betroffenen Amtsträger.