Die Bestechung ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der das Anbieten oder Gewähren von Vorteilen an Amtsträger oder öffentliche Bedienstete in Ausübung ihrer Tätigkeit betrifft. Die Bestechung stellt eine Korruptionsstraftat dar und ist in vielen Ländern gesetzlich verboten. Sie dient dem Schutz der Integrität und Unabhängigkeit des öffentlichen Diensts und soll verhindern, dass Amtsträger ihre Amtsgewalt zu eigenen Gunsten oder zum Schaden der Allgemeinheit missbrauchen. Die Bestechung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden und hat auch disziplinarrechtliche Konsequenzen für den betroffenen Amtsträger.