Die Betreuung bezeichnet die rechtliche Vertretung und Unterstützung einer Person, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann. Die Betreuung wird in der Regel vom Betreuungsgericht angeordnet und kann verschiedene Bereiche des Lebens umfassen, wie etwa die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Wohnungsangelegenheiten oder die persönlichen Angelegenheiten. Die Betreuung wird von einem rechtlichen Betreuer wahrgenommen, der die Interessen und Bedürfnisse der betreuten Person vertritt und deren Wohl im Blick hat. Die Betreuung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der betreuten Person so weit wie möglich erhalten und fördern.