Die betriebliche Übung ist ein Rechtsgrundsatz im Arbeitsrecht und bezeichnet die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, die bei den Arbeitnehmern den berechtigten Eindruck erweckt, dass diese Leistungen oder Vorteile dauerhaft gewährt werden sollen. Die betriebliche Übung kann dazu führen, dass bestimmte Leistungen oder Vergünstigungen, die über eine längere Zeit gewährt wurden, auch zukünftig als verbindlich angesehen werden. Für die Entstehung einer betrieblichen Übung ist es erforderlich, dass die Leistung über einen gewissen Zeitraum und in einer bestimmten Regelmäßigkeit erbracht wurde und dass die Arbeitnehmer darauf vertrauen durften, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Die betriebliche Übung kann zu einer arbeitsvertraglichen Bindung führen und ist daher für Arbeitgeber von besonderer Bedeutung.