Die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung ist eine Überprüfung von Unternehmen und Arbeitgebern durch die Träger der Sozialversicherung, wie etwa die gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger oder Arbeitsagenturen. Ziel der Betriebsprüfung ist es, die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dabei werden die Arbeitsverhältnisse, die Entgeltabrechnungen und die Beitragssätze überprüft. Die Betriebsprüfung kann sowohl angekündigt als auch unangekündigt erfolgen. Bei Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht oder die Beitragszahlungen können hohe Bußgelder und Nachzahlungen auf den Arbeitgeber zukommen.