Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betrieb durch Rechtsnachfolge, etwa durch Verkauf oder Fusion, von einem neuen Inhaber übernommen wird. Dabei gehen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten auf den neuen Inhaber über. Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitgebers ein, und die Beschäftigten behalten ihre bisherigen Arbeitsbedingungen, wie etwa Lohn, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch, grundsätzlich bei. Der Betriebsübergang ist gesetzlich im § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor einer ungewollten Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen durch den Betriebsübergang.