Die Beweislast bezeichnet die Pflicht einer Prozesspartei, die für ihren Anspruch erforderlichen Tatsachen und Beweismittel vorzutragen und zu beweisen. Die Beweislast liegt in der Regel bei demjenigen, der aus dem Prozessausgang einen rechtlichen Vorteil ziehen möchte. Derjenige, der eine Tatsache behauptet, muss diese auch beweisen, wenn der Gegner die Tatsache bestreitet. Die Beweislast kann sich je nach Rechtsgebiet und Streitfall unterscheiden und kann durch Gesetz oder die Beweisaufnahme im Verfahren bestimmt werden. Die Beweislast ist ein zentrales Element der prozessualen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und trägt dazu bei, dass die Verfahren fair und effizient ablaufen.