Die Bezirksversammlung ist ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung in einigen Bundesländern Deutschlands, wie etwa Hamburg. Sie ist das gewählte Parlament eines Bezirks und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Die Bezirksversammlung hat Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte in Angelegenheiten, die den Bezirk betreffen, wie etwa die Stadtplanung, die Stadtentwicklung oder die Bezirksfinanzen. Die Mitglieder der Bezirksversammlung werden von den Bürgern in allgemeinen Wahlen gewählt und setzen sich für die Belange der Bürger in ihrem Bezirk ein. Die Bezirksversammlung trägt dazu bei, die kommunale Selbstverwaltung und die Demokratie auf lokaler Ebene zu stärken.