Die BGB-Gesellschaft ist eine einfache Gesellschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und entsteht, wenn zwei oder mehr Personen einen Vertrag schließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Die BGB-Gesellschaft ist die einfachste Form der Gesellschaftsgründung und ist insbesondere für kleinere Unternehmungen oder Projektgruppen geeignet. Sie bedarf keiner besonderen Formalitäten und entsteht durch die übereinstimmende Willenserklärung der Gesellschafter. Die BGB-Gesellschaft kann für bestimmte Zeit oder auf unbestimmte Dauer geschlossen werden und endet mit Erreichen des gemeinsamen Zwecks oder durch Kündigung der Gesellschafter.