Die Bigamie ist ein strafrechtlicher Tatbestand, der die gleichzeitige Eheschließung oder Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit zwei oder mehreren Personen betrifft. Die Bigamie ist in den meisten Ländern gesetzlich verboten und stellt eine Straftat dar. Sie dient dem Schutz der Ehe oder Lebenspartnerschaft als gesetzlich geschützte Institution und verhindert, dass mehrere gleichzeitige Ehen oder Lebenspartnerschaften geschlossen werden. Die Bigamie kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden und führt in der Regel zur Unwirksamkeit der später geschlossenen Ehe oder Lebenspartnerschaft. Die Bigamie ist in vielen Kulturen und Religionen untersagt und wird gesellschaftlich in der Regel negativ bewertet.