Die Bindung an Rechtsgeschäfte bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Person, die sie durch den Abschluss eines Rechtsgeschäfts eingeht. Rechtsgeschäfte sind Handlungen oder Vereinbarungen, die eine rechtliche Wirkung entfalten und zu Rechten und Pflichten führen. Durch den Abschluss eines Rechtsgeschäfts ist die betreffende Person rechtlich gebunden und muss die daraus resultierenden Verpflichtungen erfüllen. Die Bindung an Rechtsgeschäfte ist ein zentrales Prinzip des Vertragsrechts und bildet die Grundlage für die Rechtssicherheit und die Durchsetzbarkeit von Vereinbarungen und Abmachungen.