Die Brandstiftung ist ein Straftatbestand im deutschen Strafrecht, der in § 306 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Sie bezeichnet das vorsätzliche Inbrandsetzen von Gebäuden, Wohnungen, Fahrzeugen oder anderen Sachen, um einen Brand herbeizuführen. Die Brandstiftung ist eine besonders schwere Straftat, da sie eine große Gefahr für Leib und Leben von Menschen sowie für Sachwerte und die Umwelt darstellt. Die Brandstiftung kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden, je nach Schwere und Folgen der Tat. Sie gehört zu den häufigsten Delikten im Bereich der Brandkriminalität.