Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht in Deutschland, das in Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) verankert ist. Es schützt die Vertraulichkeit und Unverletzlichkeit der Kommunikation, sowohl in Briefen und Paketen als auch in elektronischen Nachrichten und Telekommunikation. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert, dass niemand ohne Einwilligung des Betroffenen seine Kommunikation abfangen, speichern, überwachen oder kontrollieren darf. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit richterlicher Anordnung möglich, etwa zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Gefahrenabwehr. Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist ein bedeutsames Grundrecht und trägt zur Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes bei.