Das Bürgerliche Recht ist ein Teilbereich des deutschen Rechts und umfasst die rechtlichen Regelungen, die die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen regeln. Es bildet neben dem Öffentlichen Recht einen der beiden großen Rechtsbereiche. Das Bürgerliche Recht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und enthält die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts, des Schuldrechts, des Sachenrechts, des Familienrechts und des Erbrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse in allen Bereichen des täglichen Lebens, wie etwa Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge, Ehe- und Familienrecht oder Erbangelegenheiten. Das Bürgerliche Recht ist ein wichtiger Teil des deutschen Rechtssystems und bildet die Grundlage für viele zivilrechtliche Streitigkeiten und Rechtsbeziehungen.