Die Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich eine Person (der Bürge) gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (des Hauptschuldners) einzustehen. Die Bürgschaft dient als zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger und ermöglicht es diesem, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners die Forderung gegenüber dem Bürgen geltend zu machen. Die Bürgschaft ist eine einseitige Verpflichtung des Bürgen und bedarf in der Regel der Schriftform. Sie kann für verschiedene Arten von Verbindlichkeiten, wie etwa Kredite, Mietverträge oder Lieferverträge, vereinbart werden. Die Bürgschaft ist ein bedeutsames Instrument der Kreditsicherung und kann sowohl privatrechtlich als auch im Handelsverkehr Anwendung finden.