Der Bundeskanzler ist das Regierungsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und steht an der Spitze der Bundesregierung. Er oder sie wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler ist für die Leitung der Bundesregierung und die Ausführung der Bundesgesetze verantwortlich. Er oder sie vertritt die Bundesregierung nach außen, schließt Verträge im Namen der Bundesrepublik und nimmt an den Sitzungen des Bundesrates teil. Der Bundeskanzler hat eine zentrale Rolle in der deutschen Politik und trägt maßgeblich zur Gestaltung der Regierungspolitik und der politischen Richtlinien bei.