Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, der sich aus 16 Bundesländern zusammensetzt. Ein Bundesstaat ist ein Staatsgebilde, in dem mehrere Teilstaaten (Bundesländer) durch eine Verfassung zu einem Gesamtstaat zusammengeschlossen sind. Jedes Bundesland hat eigene Zuständigkeiten und Hoheitsrechte, die in der Verfassung und im Grundgesetz der Bundesrepublik festgelegt sind. Der Bund und die Länder haben jeweils eigene Kompetenzen und Gesetzgebungsbereiche. Der Föderalismus in Deutschland ermöglicht eine dezentrale Staatsorganisation und fördert die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung und der politischen Entscheidungsfindung.