Contra legem ist ein lateinischer Rechtsbegriff und bedeutet „gegen das Gesetz“. Er bezeichnet Handlungen, die im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen oder Rechtsnormen stehen. Contra legem handelt, wer bewusst und willentlich gegen geltende Gesetze verstößt und sich über Rechtsvorschriften hinwegsetzt. Solche Handlungen können strafrechtliche Konsequenzen haben, da sie den Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit gefährden. Contra legem steht im Gegensatz zu „secundum legem“, was „nach dem Gesetz“ bedeutet und sich auf Handlungen bezieht, die im Einklang mit den bestehenden Gesetzen stehen. Die Beachtung der Gesetze ist ein zentrales Prinzip des Rechtsstaats und der Rechtstreue.