Culpa in contrahendo ist ein lateinischer Rechtsbegriff und bedeutet „Verschulden bei Vertragsverhandlungen“. Er bezieht sich auf das Verschulden einer Partei im Vorfeld oder während der Verhandlungen über einen Vertrag. Culpa in contrahendo tritt auf, wenn eine Partei schuldhaft falsche oder unvollständige Informationen gibt, Verhandlungspflichten verletzt oder den anderen Verhandlungspartner arglistig täuscht. In solchen Fällen kann der Geschädigte unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Culpa in contrahendo spielt vor allem im Bereich des Vertragsrechts und des Schuldrechts eine Rolle und soll sicherstellen, dass die Parteien bei Vertragsverhandlungen mit Fairness und redlichem Verhalten agieren.