Die Deliktsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, für ihr rechtswidriges Handeln zivilrechtlich haftbar gemacht zu werden. Sie ist ein wichtiger Grundsatz im Zivilrecht und bedeutet, dass eine Person, die ein deliktisches Verhalten zeigt, für den verursachten Schaden haftbar ist und diesem Schadensersatz leisten muss. Die Deliktsfähigkeit setzt voraus, dass die Person volljährig und einsichtsfähig ist, das heißt, dass sie die Folgen ihres Handelns erkennen kann. Minderjährige oder geistig beeinträchtigte Personen können eingeschränkt deliktsfähig sein und unter Umständen für ihr Handeln nicht vollständig haftbar gemacht werden. Die Deliktsfähigkeit dient der Wahrung von Rechten und dem Schutz der Bürger vor schädigenden Handlungen.