Das Demokratieprinzip ist ein Grundprinzip des Staatsaufbaus in einer Demokratie. Es besagt, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und dass die politische Herrschaft auf freien und gleichen Wahlen beruht. Das Demokratieprinzip bedeutet, dass die Bürger das Recht und die Möglichkeit haben, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, sei es durch Wahlen, Volksabstimmungen oder andere Formen der Mitbestimmung. Das Demokratieprinzip ist ein zentrales Element einer rechtsstaatlichen Ordnung und gewährleistet die Legitimation und Kontrolle der Regierung durch das Volk. Es schützt die individuellen Freiheitsrechte und fördert die politische Teilhabe und Mitbestimmung der Bürger.