Der Diebstahl ist eine strafbare Handlung und bezeichnet das unbefugte Wegnehmen oder die Wegnahme fremden Eigentums mit der Absicht, es sich rechtswidrig anzueignen. Der Diebstahl ist in den Strafgesetzbüchern vieler Länder als Straftatbestand definiert und kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Diebstahl kann in verschiedenen Formen auftreten, wie etwa Ladendiebstahl, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl im öffentlichen Raum. Er verletzt das Eigentumsrecht und die persönliche Freiheit der Opfer und stellt einen Verstoß gegen das Rechtssystem und die Rechtssicherheit dar. Die Bekämpfung von Diebstahl ist eine wichtige Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherheitsorgane.